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Autounfall

Informationen zum Thema Autounfall finden Sie unter www.autounfall.net

Erstberatung

Nach dem RVG darf der Rechtsanwalt, wenn er mit Ihnen nichts anderes vereinbart hat und wenn Sie Verbraucher sind, für ein „erstes Beratungsgespräch” lediglich eine Gebühr von maximal 190 Euro netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer verlangen. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang, also die Dauer der Beratung.

Mit welchen Kosten müssen Sie als Mandant rechnen?

Rechtsanwälte sind in der Entscheidung, zu welchem Preis sie ihre Leistung anbieten wollen, nicht völlig frei. Sie haben vielmehr den im „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz” (RVG) gesetzlich festgelegten Rahmen zu beachten.

Das RVG bestimmt beispielsweise für die Vertretung in Gerichtsverfahren vor dem Amts-, Land- oder Arbeitsgericht die Höhe der anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert der Sache, auch Streitwert genannt, den das Gericht festsetzt und den der Rechtsanwalt schätzen kann. Steht der Streitwert fest, so kann die Höhe einer Gebühr aus einer Gebührentabelle abgelesen werden. Welche Gebühren entstehen und ob eine Gebühr in voller Höhe oder nur in Höhe eines Bruchteils anfällt, bestimmt das RVG nach der Tätigkeit, die der Rechtsanwalt ausgeführt hat.

Für andere gerichtliche Verfahren, z. B. sozialgerichtliche Angelegenheiten oder Strafsachen, gelten sogenannte Rahmengebühren, die nach dem Aufwand bestimmt werden. Außerdem gibt es eine Vielzahl von Sonderfällen. Fragen Sie nach, wenn Sie eine Einschätzung benötigen oder die erteilte Gebührenrechnung nicht verstehen. 

Sind abweichende Vereinbarungen möglich?

Im Falle einer Vertretung vor Gericht müssen Rechtsanwälte ihren Mandanten mindestens die im RVG festgelegten Gebühren in Rechnung stellen. Sie dürfen keine Gebührenvereinbarung treffen, in der diese Gebühren unterschritten werden. 

Verfahrenskosten- bzw. Prozesskostenhilfe sowie Beratungshilfe

Alle Rechtsanwälte sind verpflichtet die Mandanten über eine mögliche Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen, Prozesskostenhilfe in anderen Verfahren oder von Beratungshilfe im außergerichtlichen Bereich hinzuweisen.

Im Downloadbereich können Sie sich Antragsformulare herunterladen.

Stundenhonorar

Selbstverständlich biete ich Ihnen auch an, das Honorar nach dem Zeitaufwand zu berechnen. Das ist sinnvoll in reinen Beratungsfällen oder wenn der Wert nicht einfach zu bestimmen ist. In solchen Fällen wird mit Ihnen über die Höhe des Honorars eine Gebührenvereinbarung geschlossen.

Kostenloser Erstkontakt: Telefon 0441 - 408 64 80