Scheidung online

Schnell, einfach, kostengünstig und bundesweit!
Sie und Ihr Ehepartner wollen geschieden werden? Sie sind sich in allen Fragen einig?
Dann steht einer "Online-Scheidung" nichts im Wege.

Zur Durchführung der Online-Scheidung füllen Sie bitte das "Online-Scheidungsformular" aus und übermitteln mir dieses online an meine Kanzlei. Sie können das Formular natürlich ausgefüllt ausdrucken und mir dann per Post oder Fax übersenden.

Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars erhalten Sie von mir online ein  entsprechendes Vollmachtsformular , das Sie bitte unterzeichnet und mit den für die Scheidung notwendigen Unterlagen wie Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
an mich zurücksenden wollen.

Sobald die Unterlagen vollständig bei mir vorliegen, entwerfe ich einen Scheidungsantrag, den ich
Ihnen zur nochmaligen Überprüfung online übermittele. Erst nach Ihrem O.K. reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht - bundesweit - ein.

Nach Einreichung der Scheidungsantrages erhalten Sie von mir eine Vorschusskostenrechnung über die voraussichtlichen Rechtsanwaltsgebühren und Auslagen, weiterhin erhalten Sie entweder vom Gericht direkt oder über mich eine Vorschuss-Rechnung über die zahlenden Gerichtskosten.
Da das Gericht den Antrag erst nach Zahlung der Gerichtskosten bearbeitet, ist eine schnelle Zahlung vorteilhaft.

Mit der Scheidung erfolgt die Teilung der während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge, dieser Vorgang nennt sich "Versorgungsausgleich". Bei der Durchführung des  Versorgungsausgleichs werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt, also jene, die vom
ersten Tag des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags entstanden sind.

Der Fragebogen zum Versorgungsausgleich dient der Ermittlung dieser Ansprüche. Die Eheleute sind gesetzlich verpflichtet, diesen sorgfältig auszufüllen. Zur Beschleunigung des Scheidungsverfahrens sollten Sie diesen Fragebogen sorgfältig ausfüllen, vierfach ausdrucken und vierfach unterzeichnet an mich zusammen mit der Vollmacht, der Heiratsurkunde und ggf. den Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder zurücksenden.

Sobald das Gericht die Auskünfte der Rentenversicherungsträger und ggf. privaten Rentenversicherungsgesellschaften eingeholt hat, erhalten Sie eine Ladung zum Scheidungstermin vor dem zuständigen Familiengericht. Zu diesem Termin werden Sie von mir oder einem Kollegen begleitet.

Sollte das zuständige Gericht in einer großen Entfernung zu Ihrem aktuellen Wohnort liegen, kommt auch eine Anhörung vor dem Gericht Ihres aktuellen Wohnortes in Betracht.
Der Scheidungstermin dauert dann üblicherweise kaum mehr als ein 1/4 Stunde.
Beim Fragen oder Unsicherheiten kontaktieren Sie mich telefonisch unter O441-4086 480 oder
per Mail kanzleikirchhoff@gmail.com.

Kostenloser Erstkontakt: Telefon 0441 - 408 64 80